Deutsche Schule: Wettbewerb für die Aufnahme von Schulführungskräften

Deutsche Schule: Wettbewerb für die Aufnahme von Schulführungskräften

Mit dem Rundschreiben Nr. 37/2024 gibt die deutsche Bildungsverwaltung bekannt, dass im Amtsblatt der Region vom 6. November 2024, Nr. 45 ein Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht wurde. Gesuche für die Teilnahme am Wettbewerb können bis Freitag, den 6. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Gesuche können entweder mittels PEC an bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it oder mittels E-Mail an bildungsverwaltung@provinz.bz.it versendet werden. Möglich sind auch das Versenden eines Einschreibebriefs mit Rückantwort oder die persönliche Abgabe des Gesuches bei der Abteilung Bildungsverwaltung (bis 12.00 Uhr des 6. Dezembers).

Wer das Gesuch in elektronischer Form mittels E-Mail einreicht, braucht entweder eine digitale Unterschrift oder muss das händisch unterzeichnete Gesuch zusammen mit der Kopie des gültigen Personalausweises und den allfälligen Anlagen in einer einzigen Datei im Format PDF übermitteln.

Zum Wettbewerb zugelassen sind:

- Lehrpersonen an deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie Lehrpersonen der Zweiten Sprache an italienischsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen in Südtirol,

- Lehrpersonen an deutschsprachigen Berufsschulen oder gleichgestellten Schulen in Südtirol, sowie Lehrpersonen der Zweiten Sprache an italienischsprachigen Berufsschulen oder gleichgestellten Schulen in Südtirol,

- Lehrpersonen für den katholischen Religionsunterricht an deutschsprachigen Schulen und

- Personen, die vom Dienst als Lehrperson an den oben genannten Schulen ausgetreten sind.
 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind:

- ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit Bestätigung in der Stammrolle

- ein Hochschulabschluss von mindestens vierjähriger Studiendauer

- mindestens fünf Jahre effektiver Unterrichtsdienst, wobei auch jenes Dienstalter angerechnet wird, das vor dem Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages angereift ist.

Der Zweisprachigkeitsnachweis, bezogen auf das Doktorat, ist für den Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages als Schulführungskraft erforderlich, nicht aber eine Voraussetzung für die Zulassung zum Wettbewerb.

Der voraussichtliche Zeitplan sieht die schriftlichen Prüfungen in den Faschingsferien 2025 vor und die mündlichen Prüfungen im Frühjahr 2025.

Hier das Rundschreiben, der Text der Ausschreibung, die Bewertungstabelle und die Gesuchsvorlage.