Mit Rundschreiben Nr. 22/2024 teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit, dass bis Dienstag, 14. Mai 2024 die Ansuchen für die folgenden Abwesenheiten:
- Sabbatjahr mit besonderer Teilzeit,
- Sabbatjahr mit mehrjähriger Gliederung der Arbeitszeit,
- Freistellungen für die Betreuung von Angehörigen gemäß Gesetz Nr. 104/1992, mit Option für die Beanspruchung in Stunden;
- Freistellungen für Lehrpersonen mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz Nr. 104/1992, mit Option für die Beanspruchung in Stunden;
(in beiden Fällen, "sofern die notwendige Dokumentation bereits vorliegt")
- Wartestand wegen politischen Mandats
- Freistellungen für die Ausübung des örtlichen politischen Mandats
(in beiden Fällen, "sofern bereits feststeht, dass die Lehrperson ein Mandat erhalten hat")
an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.
Wir erinnern alle Interessierten daran, dass die im Kollektivvertrag vorgesehenen Vorankündigungsfristen für alle anderen ganzjährigen Abwesenheiten aufrecht bleiben.