Lehrpersonen der deutschen Schule, die im Zuge der provisorischen Zuweisungen eine Stelle erhalten haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, können auf Antrag einer Stelle zugewiesen werden, die nach Durchführung der Maßnahmen frei wird.
Der Antrag ist bis 15. Juli 2022 an bildungsverwaltung@provinz.bz.it zu schicken.
Keine nachträgliche Zuweisung zur Aufrechterhaltung der Kontinuität erhalten Lehrpersonen, die eine befristete Versetzung und bei den Verwendungen/provisorischen Zuweisungen bereits eine Stelle höherer Präferenz gemäß Ansuchen erhalten haben, bzw. bis 15. Juli auf die nachträgliche Maßnahme schriftlich verzichten.
Klassenlehrpersonen der Grundschule, die bei den provisorischen Zuweisungen und Verwendungen keine Stelle erhalten haben, und im Gesuch erklärt haben, dass sie an der Online-Stellenwahl im Juli teilnehmen möchten, können bei einer Online-Stellenwahl Ende Juli ihre Stelle für das Schuljahr 2022/23 wählen. Die betroffenen Lehrpersonen werden per E-Mail an die Lasis-Adresse verständigt.
Wer noch keine Stelle hat, dem wird von Amts wegen eine zugewiesen.
Rundschreiben, Gesuch und Rangliste für die Online-Stellenwahl hier: