Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Ansuchen für die nachfolgend abgeführten Abwesenheiten bis Freitag, den 21. Mai 2021 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind:
- Ruhejahr bei der besonderen Teilzeit und bei der mehrjährigen Gliederung der Arbeitszeit;
- Wartestand wegen politischen Mandats, sofern bereits feststeht, dass die Lehrperson ein Mandat erhalten hat;
- Freistellung vom Dienst für die Ausübung des örtlichen politischen Mandats (Reduzierung des Auftrages aufgrund der Beanspruchung der zustehenden Stunden), sofern bereits feststeht, dass die Lehrperson ein Mandat erhalten hat;
- Freistellung für die Betreuung von Angehörigen mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104 (nur für die Option der Beanspruchung in Stunden), sofern die notwendige Dokumentation bereits vorliegt;
- Freistellung für die Lehrperson mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104 (nur für die Option der Beanspruchung in Stunden), sofern die notwendige Dokumentation bereits vorliegt.