Außendienst: bei Barzahlungen werden Rückvergütungen besteuert

Außendienst: bei Barzahlungen werden Rückvergütungen besteuert

Mit Mitteilung vom 23. Januar 2025 gibt die Abteilung Personal des Landes Südtirol bekannt, dass die Außendienstspesen des staatlichen Personals nur in jenen Fällen nicht Teil des Einkommens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sind, wenn die sie mit Kreditkarte, Bankomatkarte, Prepaid-Karte, Bank- oder Zirkularscheck oder mit anderen nachverfolgbaren Zahlungssystemen bezahlt wurden. Die Rückvergütungen von Barzahlungen werden hingegen besteuert.