In Anwendung des Urteils des Regionalen Verwaltungsgerichts fürs Latium vom 3.11.2023, Nr. 16305, hat das NISF (INPS) mit Mitteilung Nr. 4640 vom 22. Dezember 2023 die Kontrollzeiten für die Kontrollvisiten während des Krankenstandes der öffentlich Bediensteten abgeändert.
Die Kontrollvisiten können jetzt (wie im Fall der privaten Arbeitnehmer:innen) von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr (auch Samstag, Sonntag und Feiertag) ausgeübt werden. S. auch Mitteilung der Deutschen Bildungsdirektion zum Thema.