Anwendung des Kollektivvertrags vom 4.11.2025: Nachzahlung der Gehaltserhöhung

Anwendung des Kollektivvertrags vom 4.11.2025: Nachzahlung der Gehaltserhöhung

Im November 2025 erfolgt die Anpassung der Gehälter der LP der staatlichen Schulen an den am 4.11.2025 unterzeichneten und am 6.11.2025 veröffentlichten Landeskollektivvertrags

Die Landeszulage wird rückwirkend ab 01/01/2025 um folgende jährliche Bruttogebeträge erhöht - im November werden 9 von den 10 Raten für das Jahr 2025 ausbezahlt.

  • 4.000,00€ jährlich für Pos Land 0-2
  • •4.950,00€ jährlich für Pos Land 3-8
  • 5.190,00€ jährlich für Pos Land 9-14
  • 5.190,00€ jährlich für Pos Land 15-20

 

Für die LP, die sich in der Gehaltsposition des Landes 9-14 und 15-20 befinden, wird die Landeszulage bei folgender staatlicher Einstufung um diese Jahresbruttobeträge erhöht (die Beträge waren bisher auf 135 € brutto jährlich, bzw. auf 250 € brutto jährlich gedeckelt).

  • 323,00€ bei Pos Staat 15-20
  • 626,00€ bei Pos Staat 21-27 
  • 814,00€ bei Pos Staat 28-34
  • 1.002,00€ bei Pos Staat ab 35

 

Die Vergütungen für Überstunden sind mit Wirkung ab 01.09.2025 wie folgt festgelegt:

a) Unterrichtsüberstunden: 49,00 Euro

b) andere zusätzliche Stunden: 31,00 Euro.

Die Differenz auf die neuen Stundensätze für bereits geleistete und von der Schule gemeldete Überstunden wird voraussichtlich mit dem Dezembergehalt nachgezahlt, s.  Mitteilung vom 18.11.2025 des Gehaltsamtes für das  Lehrpersonal..