Mobilität

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Die Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen derselben Unterrichtssprache der Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der deutschen und ladinischen Schulen und die Versetzungen und Übertritte von den Schulen der italienischen Schulen in die deutschen Schulen und die Schulen der ladinischen Ortschaften werden in dezentralen Verträgen geregelt. Ebenso werden die Versetzungen und Übertritte in die Schulen mit italienischer Unterrichtssprache mit dezentralen Verträgen geregelt.  Für die Versetzungen an Schulen anderer Provinzen gelten die gesamtstaatlichen Normen bzw. Verträge (siehe dazu CCN mobilità personale docente) .

  1. Versetzung: Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes bzw. innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschulen sowie Zuweisung einer definitiven Planstelle.
  2. Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.

Die Versetzungen werden auf Antrag der Lehrpersonen und von Amts wegen durchgeführt, wenn eine Lehrperson ihre Planstelle verliert oder noch keine erhalten hat. Die Schulen erstellen schulinterne Ranglisten auf der Basis von festgelegten Kriterien (Dienstalter, familiären Erfordernisse, Bewertung allgemeiner Titel, Vorränge etc.) und ermitteln so eventuelle Stellenverlierer.

Integrationsstellen sowie Stellen für Montessoriunterricht können im Rahmen von Versetzungen vergeben werden. (siehe Seite Integration/Montessori)

Die Versetzungen und Übertritte werden nach festgelegten Phasen durchgeführt:

  1. Versetzungen zwischen Schulen derselben Gemeinde und vorrangige Zuweisung der Planstelle
  2. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Gemeinden
  3. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Unterrichtssprache und zwischen Schulen verschiedener Provinzen sowie sämtliche Übertritte
  4. Versetzungen der Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans.

Die Termine für die Ansuchen werden von den einzelnen Schulämtern festgelegt. Die Gesuche um Versetzungen in andere Provinzen müssen über das Portal des Ministeriums ‚istanze online’ eingereicht werden.

 

Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren.  Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.  
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen: 
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. 
Alle Details dazu finden sie im Vertrag. 

Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt. 

 

 

 

Nachrichten

28.03.2024

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können bis zum 17. April 2024 um eine einjährige Mobilitätsmaßnahme (Verwendung oder provisorische Zuweisung) in die Schulen der ladinischen Ortschaften ansuchen
ansuchen.

Die Gesuche müssen an die Abteilung Ladinische Bildungs- und... Mehr lesen...

08.03.2024

Befristete Versetzungen, Verwendungen, provisorische Zuweisungen für das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag an den Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026

Ab sofort kann das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Schulen staatlicher Art um... Mehr lesen...

29.02.2024

 Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte an die Schulen italienischer Sprache Südtirols und die Schulen anderer Provinzen ist der 16. März 2024.

Ausnahme:

Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts,  können vom 21. März bis 17. April 2024 eine Versetzung... Mehr lesen...

03.02.2024

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt in die ladinischen Schulen ansuchen.

Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche ist: 23. Februar 2024 (Verfallsfrist).

Der Zweisprachigkeitnachweis und... Mehr lesen...

08.01.2024

Im Amtsblatt der Republik und auf den Seiten des Außenministeriums (MAECI) sind die Dekrete 4815/1762 und ... Mehr lesen...

31.10.2023

Mit dem Rundschreiben Nr. 34/2023 hat die Deutsche Bildungsdirektion die Vorgaben und den Termin für das Einreichen der Gesuche um Versetzung, Übertritt und Zuteilung des definitiven Dienstsitzes für die deutschsprachigen Schulen staatlicher Art festgelegt. Für das Schuljahr 2024/2025 können die... Mehr lesen...

20.07.2023

Am 19. Juli 2023 hat das Italienische Schulamt die vorläufigen Ranglisten für die provisorischen Zuweisungen und die Verwendungen in der italienischen Schule veröffentlicht.

Die Ranglisten sind ... Mehr lesen...

21.06.2023

Die Italienische Bildungsdirektion hat die Termine für die Gesuche um provisorische Zuweisung und Verwendung veröffentlicht: 21 Juni bis 5. Juli 2023 (Verfallsfrist).

Dieser Termin gilt auch für Lehrpersonen der anderen Bildungsdirektionen und für die Stammrollenleher:innen aus anderen... Mehr lesen...

19.06.2023

Vom 23. Juni bis 10. Juli 2023 können Stammrollenlehrer:innen - auch für Katholische Religion - um provisorische Zuweisung oder Verwendung für die Autonome  Provinz Trient ansuchen.

Diese Möglichkeit gilt auschließlich für Lehrer:innen, die vergeblich um Versetzung für diese Stellen... Mehr lesen...

15.06.2023

Das Ministerium für Bildung und Verdienst hat mit dem Vermerk Nr. 34778 vom 14. Juni 2023 die Fristen für das Einreichen der Ansuchen für die jährlichen Mobilitätsmaßnahmen (provisorische Zuweisungen und Verwendungen) in alle Provinzen (Ausnahme: Bozen und Trient) mitgeteilt.

Die... Mehr lesen...

24.05.2023

Das Italienische Schulamt hat heute (hier) Versetzungen und Übertritte für das Schuljahr 2023/24 veröffentlicht.
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05.04.2023
Vom 31. März bis zum 02. Mai 2023 können online über die Plattform  https://personalescuole.esteri.it/, die Gesuche für die Ausschreibung der Lehrstühle im Ausland ab September 2023 gemacht werden .
Die Auswahl betrifft alle Lehrpersonen... Mehr lesen...
21.03.2023

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können um eine Mobilitätmaßnahme in eine Schule der ladinischen Ortschaften für ein Jahr ansuchen.

Der Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 17. April 2023.

Die Gesuche müssen an die Landesdirektion über die Sekretariate... Mehr lesen...

13.03.2023

Bis Donnerstag, dem 30. März 2023 kann das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der deutschsprachigen Schulen staatlicher Art um eine befristete Mobilitätsmaßnahme ansuchen.

Zu den befristeten Mobilitätsmaßnahmen gehören:

1. die Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und... Mehr lesen...

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