Italienische Schule - Verwendung und provisorische Zuweisung 2021/22

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Italienische Schule - Verwendung und provisorische Zuweisung 2021/22

Die Gesuche der Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag um Verwendung und provisorische Zuweisung für das Schuljahr 2021/22 in die italienische Schule in Südtirol müssen innerhalb 25. Juni 2021, 21 Uhr und innerhalb 5. Juli 2021 für das restliche Staatsgebiet gesendet werden, und zwar über die Homepage des Bildungsministeriums https://www.istruzione.it/polis/Istanzeonline.htm. Für die Gesuche der Lehrpersonen für Religion, für Musikinstrumente und die ErzieherInnen gelten besondere Regeln. Widerrufe von Anträgen müssen bis zum 9. Juli 2020 in Papierform beim zuständigen Verwaltungsamt eingereicht werden Siehe Rundschreiben, Kollektivverträge und beigefügte Dokumente.