Teilzeit - Vorruhestand

Teilzeit - Vorruhestand

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Der Artikel 14 des Einheitstextes (LKV 23. April 2003) regelt die Teilzeitbeschäftigung

Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Teilzeitarbeit in den Schulen deutscher Sprache für eine Dreijahresperiode festgelegt (Beschluss der Landesregierung Nr. 1323/2016) d.h. der erste Dreijahreszeitraum startete vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2019/20. Wer im zweiten Jahr des Dreijahreszeitraums um Teilzeit ansucht, erhält den Teilzeitauftrag für 2 Jahre und im letzten Jahr nur mehr für 1 Jahr, dann beginnt ein neuer Dreijahreszeitraum. Eine Rückkehr in Vollzeit ist aus schwerwiegenden Gründen möglich. Dieser Antrag muss über die Schule an die Schulverwaltung weitergeleitet werden. 

Bei einer obligatorischen Mutterschaftszeit ist eine Rückkehr in Vollzeit am Ende eines Schuljahres möglich.Bei Teilzeitauftrag dürfen die Unterrichtsstunden nicht unter 30% und nicht über 90% des Höchstausmaßes der Unterrichtszeit entsprechend. Die Lehrpersonen reichen das Gesuch um Teilzeit direkt in der Schule ein.

Die Grundentlohnung wird im Verhältnis zu einem Vollzeitauftrag berechnet. (von 22 Grundschule bzw. 18) Für die Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule, sowie für Zweitsprachen- und Religionslehrpersonen wird eine Mehrleistung für die Landeszulage eingefordert. Die Berechnung dieser Mehrleistung erfolgt nach der Anzahl der im Teilzeitvertrag angegebenen Stunden und zwar im Verhältnis zu den 2 Stunden Mehrleistung. Z.B. 15 Unterrichtsstunden x 1,11 = 16,65 wöchentliche Unterrichtsverpflichtung bei 12 Stunden x 13,32 auf ein Schuljahr berechnet 1,32 x 35= 46 Stunden. 

Die für den Unterricht erforderliche zusätzliche Arbeitszeit im Ausmaß von bis zu 220 Stunden wird bei Teilzeitarbeit im Verhältnis gekürzt. Keine Kürzung der Arbeitszeit erfolgt für die Bewertungskonferenzen und Prüfungen sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Kollegialorgane!!

Der ordentliche Urlaub wird im Verhältnis zur Teilzeit berechnet. Hat die Lehrperson ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit Stundenverteilung auf vier Tage in der Woche, so sind die Urlaubstage verhältnismäßig festzulegen (22:6=x:4), d.h. die 22 Urlaubstage (bei einem Vollzeitdienstverhältnis) ergeben 14,66 Urlaubstage. ( 5-Tage Woche = 2,5 Tage Urlaub im Monat= 30 Tage im Jahr bei Vollzeit)

Die Teilzeitbeschäftigung an einer Schule kann bis zu 25 Prozent des Plansolls ausmachen. Sollten die Teilzeitanträge das schulintern festgelegte Kontingent überschreiten, muss eine Rangordnung aufgrund bestimmter Kriterien erstellt werden. (siehe Art. 8 desLKV)

 

 

 

In den letzten drei Schuljahren vor Erreichung der Voraussetzungen für die Frühpension oder Altersrente, kann das Lehrpersonal mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag um eine Reduzierung der Unterrichtszeit beantragen. Das Gesuch um Reduzierung muss gleichzeitig mit dem Gesuch um die Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Dem Gesuch um Dienstaustritt muss die Aufstellung des Pensionsamtes über das Pensionsalter beigefügt werden.
In der Regel beträgt die Reduzierung 25 % der Unterrichtszeit.
Die Verwendungsmöglichkeit für die restliche Arbeitszeit wird mit der Schulführung vereinbart.
Achtung: bei „Verwaltungsarbeit“ wird der Schlüssel 1 Unterrichtsstunde = 1,9 Verwaltungsstunden angewandt.
Siehe Landeskollektivvertrag  Art. 15

 

Nachrichten

19.04.2024

Das ladinische Schulamt teilt mit, dass folgende Gesuche gestellt werden können:

Teilzeit Änderung der Teilzeit Umwandlung von einem Teilzeitarbeitsverhältnis in ein Vollzeitarbeitsverhältnis besondere Teilzeit mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit Reduzierung der Unterrichtszeit

 

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12.03.2024

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Donnerstag, den 28. März 2024 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.

Wer neu um Teilzeit... Mehr lesen...

25.05.2023
Die Italienische Bildungsdirektion teilt mit, dass Lehrpersonen mit unbefristetem Auftrag innerhalb 9. Juni 2023 Gesuche zu

-Teilzeit
-Rückkehr zur Vollzeit
-Teilzeit, gegliedert im Zweijahreszeitraum (so genanntes Sabbatjahr)

an den Dienstsitz ab 01. 09. 2023 bzw. in... Mehr lesen...

01.03.2023

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Donnerstag, den 30. März 2023 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.

Wer neu um Teilzeit... Mehr lesen...

17.02.2023
Die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion teilt mit, dass die Gesuche   um Teilzeit, Änderung des Teilzeitsausmaßes und Umwandlung des Dienstverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der... Mehr lesen...
23.05.2022

Die Italienische Bildungsdirektion teilt mit, dass Lehrpersonen mit unbefristetem Auftrag innerhalb 8. Juni 2022 folgende Gesuche zu

-Teilzeit
-Rückkehr zur Vollzeit
-Teilzeit, gegliedert im Zweijahreszeitraum (so genanntes Sabbatjahr)

an den Dienstsitz ab 01. 09. 2022... Mehr lesen...

05.05.2022

Die Italienische Bildungsdirektion teilt mit, dass die Gesuche für die Stundenreduzierung in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung an den Schuldirektionen innerhalb 27. Mai 2022 einzureichen sind.

Detaillierte Informationen ... Mehr lesen...

25.02.2022

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um

Teilzeitarbeit (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit, Abänderung des Ausmaßes der Teilzeit; Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit; mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit) Sabbatjahr... Mehr lesen...
10.02.2022
Die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion teilt mit, dass die Gesuche um Teilzeit, für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der Teilzeit) sowie für die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) bei der jeweiligen Schulführungskraft... Mehr lesen...
05.10.2021

Das Unterrichtsministerium hat am 01. Oktober 2021 das Rundschreiben betreffend die
Dienstaustritte des Lehrpersonals mit Wirkung ab dem 1. September 2022 veröffentlicht.

Das Lehrpersonal kann daher  innerhalb 31.10. 2021 folgende Anträge einreichen: 

- Anträge um... Mehr lesen...

07.06.2021
Für das Schuljahr 2021/2022 müssen die Gesuche um Umwandlung von Voll- auf Teilzeit bzw. umgkehrt und die Gesuche um zweijährige Gliederung der Teilzeit  von 7. bis 18. Juni an der ab 1.09. 2021 zuständigen bzw. für Lehrpersonen auf dem Landeszusatzstellenplan an der aktuellen Schuldirektion... Mehr lesen...
29.04.2021

Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Gesuche um mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit (Sabbatjahr) und um Reduzierung der Unterrichtszeit (vor dem Ruhestand) für das Schuljahr 2021/22 innerhalb Freitag, den 28. Mai 2021 einzureichen sind.

Die Gesuche können direkt in der... Mehr lesen...

23.02.2021

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Gesuche um Teilzeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit (Sabbatjahr) und um Reduzierung der Unterrichtszeit für das Schuljahr 2021/22 innerhalb Freitag, den 19. März 2021 einzureichen sind. Die Gesuche können direkt in der Schuldirektion des... Mehr lesen...

12.02.2021
Innerhalb 5. März 2021 müssen die Gesuche um Teilzeit, für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der Teilzeit) sowie für die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) bei der jeweiligen Schulführungskraft eingereicht werden. Die Gesuche... Mehr lesen...
22.06.2020

Die Ansuchen um Teilzeit für ein Schuljahr oder für ein Biennium in den Schulen italienischer Sprache müssen bis 3. Juli 2020 an die Schulführungskraft des eigenen Dienstsitzes gerichtet werden. Die Ansuchen um Teilzeit für das Lehrpersonal mit Kindern können bis 3. August 2020 bei der... Mehr lesen...

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