Ergänzender Sanitätsfond

Ergänzender Sanitätsfond

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Der ergänzende Fond für gesundheitliche Leistungen wurde im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) im Herbst 2016 eingeführt. Mit der Unterzeichnung des BÜKV wurden bereits die Geldmittel für den Gesundheitsfond in Höhe von 5,9 Mio. Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 eingeplant.
Im Oktober 2017  wurde der Vertrag zum integrierenden Gesundheitsfond für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschule vorunterzeichnet. Dieser regelt die Eintragung des Lehrpersonals. Es werden die Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag, Lehrpersonen mit einem Jahresvertrag und Lehrpersonen mit einem befristeten Vertrag, welcher bis Ende des Schuljahres verlängert wird, eingetragen. Die Landesverwaltung schreibt das Lehrpersonal in den errichteten ergänzenden Gesundheitsfond von Amts wegen ein und stellt für jede/n Eingeschriebene/n eine Beitragsquote von 125,00 Euro pro Jahr zur Verfügung. 

Mit 1. August 2018 hat der ergänzende Gesundheitsfond des Landes seine Tätigkeit aufgenommen. Ab diesem Datum kann um eine Rückerstattung der ärztlichen Leistungen ab 1. Jänner 2018 angesucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsfond SANIPRO (https://sanipro.bz/de/). Im Themenbereich Verschiedenes/Ergänzender Sanitätsfond/Dokumente haben wir den Vertrag und den Leistungskatalog veröffentlicht. 

Nachrichten

22.02.2021
Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB CGIL organisiert  am Mittwoch, 17. März von 13.15h bis 14.45h in Zusammenarbeit mit dem Direktor des ergänzenden Gesundheitsfonds  SANIPRO Michael  Tappeiner eine Online-Informationsveranstaltung (Gewerkschaftsversammlung während der Arbeitszeit) in ... Mehr lesen...
29.01.2021

Am 29. Januar 2021 haben die Schulgewerkschaften und die öffentliche Delegation der Provinz Bozen einen ersten Teilvertrag zur Erneuerung des Kollektivvertrags für das Lehrpersonal an staatlichen Schulen... Mehr lesen...

01.08.2018

Mit 1. August hat der ergänzende Gesundheitsfond des Landes seine Tätigkeit aufgenommen. Ab diesem Datum kann um eine Rückerstattung der ärztlichen Leistungen ab 1. Jänner 2018 angesucht werden. Alle Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag und mit befristetem Arbeitsvertrag für ein... Mehr lesen...

19.04.2018

Die Landesverwaltung teilt mit, dass derzeit keine Arztspesen von SaniPro rückerstattet werden können.

Es muss noch ein genaues Leistungsverzeichnis verabschiedet werden und die Verhandlungen für den Vertragsabschluss mit einer Versicherungsgesellschaft sind noch am Laufen. Der SaniPro... Mehr lesen...

26.10.2017

Der ergänzende Fond für gesundheitliche Leistungen wurde im Rahmen des neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) im Herbst vergangenen Jahres eingeführt. Mit der Unterzeichnung des BÜKV wurden bereits die Geldmittel für den Gesundheitsfond in Höhe von 5,9 Mio. Euro für den Zeitraum... Mehr lesen...