Ruhestand & Abfertigung

Ruhestand & Abfertigung

Das Thema des Pensionsanspruches ist sehr komplex und kann hier nur in groben Zügen erläutert werden. Für Detailfragen, bitte wenden Sie sie direkt an uns oder an das Patronat Inca AGB-CGIL. Die Gesuche  um Dienstaustritt (oder Antrag um Pensionsteilzeit) müssen innerhalb 23. Oktober in der Schuldirektion abgegeben werden. 

 Bestimmungen für den Dienstaustritt mit 1. September 2024

von Amts wegen: Frauen und Männer mit  mindestens 20 Beitragsjahren und ein Alter von 67 Jahren  (innerhalb 31. August 2024)

auf Anfrage: Frauen und Männer mit  mindestens 20 Beitragsjahren und ein Alter von 67 Jahren  (innerhalb 31. Dezember 2024)

​DIENSTALTERSRENTE/FRÜHPENSION (pensione anticipata) 

  • 41 Jahre und 10 Monate Beitragszahlungen FRAUEN (innerhalb 31.12. 2024)
  • 42 Jahre und 10 Monate Beitragszahlungen für MÄNNER (innerhalb 31.12.2024)

QUOTE 100: ein Alter von 62 Jahren und 38 Beitragsjahren, beides zu erreichen innerhalb 31. Dezember 2021. Achtung: Die Quote 100 Rente ist bis zur Altersrente nicht mit anderen Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Arbeit kumulierbar, möglich sind nur gelegentliche Tätigkeiten mit einem maximalen Einkommen von € 5.000,00 pro Jahr.

Quote 102:  ein Alter von 64 Jahren und 38 Beitragsjahren, beides zu erreichen innerhalb 31. Dezember 2022.

Quote 103: ein Alter von 62 Jahren und 41 Beitragsjahren, beides zu erreichen innerhalb 31. Dezember 2023.

OPZIONE DONNA

Nur für Frauen bleibt die sogenannte Option für Frauen, Mindestalter 58 Jahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31. Dezember 2021.

Achtung: Die Rente wird in diesen Fällen nur beitragsbezogen berechnet!!

TFR  Dienstaltersentschädigung  - TFS  Abfertigung

Die Dienstaltersentschädigung  (TFR) steht Lehrpersonen zu, die einem Zusatzrentenfond (z.B. Laborfond oder Espero) beigetreten sind. Außerdem steht sie all jenen Lehrpersonen zu die nach dem Jahre 2001 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben. Allen anderen Lehrpersonen steht bei Dienstbeendigung die Abfertigung (TFS) zu.

Die Berechnungen der Abfertigung (TFS) und der Dienstaltersentschädigung (TFR ) sind unterschiedlich.  Bei der Berechnung der Abfertigung (TFS) bezieht man sich auf das letzte Gehalt:  80 % des Grundgehaltes und der Sonderergänzungszulage /12 x 13 x Dienstjahre.  Bei der Dienstaltersentschädigung wird jährlich eine Quote von 6,91% des steuerpflichtigen Gehalts zurückgelegt, das angereifte Kapital wird jährlich aufgewertet und zwar zu einer Quote von 1,5 + 75% der vom ISTAT festgelegten Inflationsrate. 

 Je nach Höhe erfolgt die Auszahlung in Raten.

Termine für die Auszahlung wurden mit dem Gesetz Nr. 147 – 27.01.2013 festgelegt:

Bei Alterspension:  12 Monate und 90 Tage

Bei Frühpension und freiwilligem Dienstaustritt: 24 Monate und 90 Tage

Bei Vertragsende: 12 Monate und 90 Tage