Zur Regelung der Schulranglisten

Zur Regelung der Schulranglisten

Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 1421/2017 im Bereich Dokumente.