Besondere Schulische Angebote

Besondere Schulische Angebote

Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr 646 vom 13. Juni 2017 wurden die Bestimmungen zu den besonderen schulischen Angeboten an den deutschsprachigen und ladinischen Grund-, Mittel und Oberschulen gemäß Art. 12 des Landesgesetzes Nr. 24/1996 festgelegt.  Es handelt sich um gezielte Maßnahmen und Projekte, die aufgrund der individuellen Bedürfnisse der Schulgemeinschaft entstehen und für die Verwirklichung des Bildungsprofils der Schule eine besondere Bedeutung haben und im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert sind. Es  geht aber nicht um die besondere Unterrichtsverfahren wie Montessori, CLIL oder andere reformpädagogische Ansätze (siehe dazu besondere Unterrichtsverfahren). Die Schule gibt das Stellenangebot für die genehmigte Stelle bekannt und legt in der Ausschreibung die Details für das Ausleseverfahren fest.