Wahlen: Regelung zur Abwesenheit und zur Freistellung

Wahlen: Regelung zur Abwesenheit und zur Freistellung

Regelungen zur Abwesenheit und Freistellung anlässlich der Wahlen

Am Sonntag, den 25. September 2022 finden die Wahlen für Senat und Abgeordnetenkammer statt (und Regionalratswahlen in Sizilien).
Die Wahllokale sind am Sonntag von 7.00-23.00 Uhr geöffnet.

Rechte der Personen, die am Wahlsitz eingesetzt sind (als Präsident:in, als Stimmzähler:in oder als Vertreter:in der Listen und Parteien):

  • LP mit befristetem (auch kurze Supplenzen) und unbefristetem Auftrag haben das Recht auf bezahlte Freistellung für die Dauer der Wahlhandlungen und der Auszählung der Stimmen

 Dies gilt für alle Mitglieder des Wahlsitzes: Präsident:in, Stimmzähler:in, Sekretär:in und Vertreter:innen der Listen und Arbeiter:innen, die am Wahlsitz eingesetzt sind: z. B.  als Aufsicht.
 Diese Zeit gilt in jeder Hinsicht als Arbeitstätigkeit, so dass keine zusätzliche Arbeitstätigkeiten eingefordert werden darf, auch wenn dies vom Zeitplan her möglich wäre.

  •  All die Personen, die den Wahldienst an einem arbeitsfreien Tag oder an einem Feiertag ausüben, haben auch das Recht auf einen Ausgleichsruhetag am Arbeitstag direkt nach der Wahl (bezahlt) – außer es wird ein anderer Tag im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbart.

Dauert der Einsatz am Wahlsitz bis Sonntag nach Mitternacht, gilt auch der Montag als Arbeitstag und der Anspruch auf die Ausgleichruhetage fällt auf Dienstag und Mittwoch.

 

Wähler:innen, die das Wahlrecht in weit entfernt liegenden Gemeinden ausüben.

 Es gibt keine bezahlte Freistellung für die Ausübung des Wahlrechts – auch wenn Arbeitsplatz und Gemeinde, in der das Wahlrecht ausgeübt wird, weit voneinander entfernt sind:
 Ausnahme: falls ein:e Arbeitnehmer:in kurz vor der Wahl versetzt wird.

  Das bedeutet, dass LP in Südtirol von dem Recht auf folgende Abwesenheiten Gebrauch machen können:

  1.  Abwesenheit aus persönlichen Gründen (max 36 Stunden im Jahr und maximal 5 Stunden am Tag) – die in diesem Fall in Absprache mit der Schulführungskraft einzubringen sind 
  2.  bezahlter Sonderurlaub laut LKV 2003 (insgesamt 5 Tage), bezahlt und nicht einzubringen

 

Reisespesen:   Anrecht auf Preisreduzierung bei Vorweisen des Wahlausweis 

Es gibt kein Recht  auf Erstattung des Fahrpreises, die verschiedenen Transportgesellschaften bieten jedoch Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugzeugreisen zu reduzierten Preisen an, wenn der Wahlausweis vorgewiesen wird: hier zu finden: #ElezioniPolitiche2022, le tariffe ferroviarie agevolate per gli elettori | Ministero dell‘Interno - www.interno.gov.it/it/notizie/elezionipolitiche2022-tariffe-ferroviarie-...