Vorunterzeichnung LKV - Erhöhung Entlohung und Elternzeit innerhalb 12. Lebensjahr des Kindes

Vorunterzeichnung LKV - Erhöhung Entlohung und Elternzeit innerhalb 12. Lebensjahr des Kindes

Am 16. November 2016 wurde der LKV für das Lehrpersonal für den Dreijahreszeitraum 2016 - 2018 vorunterzeichnet. Der Vertrag sieht die Erhöhungen der Landeszulage und die Veränderungen im Bereich der Elternzeit und des Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes vor.
Die Landeszulage wird ab Juni 2016 um 52 € brutto und ab 1. Mai 2017 um weitere 52 € brutto erhöht. Das bedeutet, dass ab Mai 2017 die Landeszulage um 104 € erhöht wird. Die Elternzeit kann innerhalb des 12. Lebensjahres des Kindes beansprucht werden. Die achte Monate Elternzeit zu 30 % für einen Elternteil können in 6 Abschnitten beansprucht werden, wird die Elternzeit von beiden Eltern beansprucht ( + 3 Monate zu 20 % ) darf die Elternzeit in sieben Abschnitten beansprucht werden. Der Sonderurlaub wegen Krnakheit des Kindes kann auch für die Begleitung der Kinder zu ärztlichen Visiten, Therapien, fachärtzliche Leistungen oder diagnostische Untersuchungen innerhalb des 12. Lebensjahres des Kindes beansprucht werden. 

Der Vertrag muss nun die verschiedenen Instanzen durchlaufen und das Unterrichtsministerium hat für das Gutachten 30 Tage Zeit.

Der Vertrag tritt erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Wir hoffen noch innerhalb dieses Jahres. Siehe den Vertrag.