Verlängerung Sonderelternzeit Covid 19

Verlängerung Sonderelternzeit Covid 19

Es wird mitgeteilt, dass der Zeitraum für die Beanspruchung der Sonderelternzeit bis zum 31. August 2020 verlängert wurde. Somit geht der Zeitraum für die Beanspruchung der Sonderelternzeit für Kinder bis zum 12. Lebensjahr vom 05. März bis zum 31. August 2020, das Höchstausmaß von 30 Tagen mit 50% des Gehalts bleibt weiterhin bestehen. Für die Mitteilung und die Gesuchsvorlagen siehe hier