Spezialisierung für Integration im restlichen Italien, aber nicht in Südtirol

Spezialisierung für Integration im restlichen Italien, aber nicht in Südtirol

Der 8. Zyklus der lehrbefähigenden Kurse für Integration (Ministerialdekret Nr. 691 vom 29.5.2023) für 29.061 Stellen startet. Die Kurse enden innerhalb 30. 06. 2024.

Zulassungsvoraussetzungen: Eingangstest, ein oder zwei schriftliche bzw. praktische Prüfungen und eine mündliche Prüfung. (Ministerialdekret vom 8.2.2019 n. 92 und interministerieller Erlass vom 7.8.2020 Nr. 90).

Alle Infos im Detail findet ihr auf unserer italienischen Seite:

 Hier Regeln und Verfügbarkeit an den verschiedenen Unis

Kritische Bemerkung der nationalen FLC CGIL (frei übersetzt) und der GBW AGB :

Auch wenn zahlreiche Stellen verfügbar sind, so bleiben sie doch sowohl unter der Anzahl von 90.000, die vom MEF (Ministero dell' Economia e delle Finanze) für das Triennium 2021/2024 autorisiert wurden als auch unter dem effektiven Bedarf.   .

Außerdem mangelt es weiterhin im Norden an Ausbildungsmöglichkeit, was eine immer höhere Anzahl von nicht spezialisierten Lehrpersonen zur Folge hat.

Das Problem betrifft auch Südtirol, wie bereits bekannt, wird die Freie Universität Bozen im kommenden Jahr weder deutsch- noch italienischsprachige Ausbildungskurse anbieten.

Am nähesten gelegen sind die Ausbildungslehrgänge an der Uni Trient oder Verona.

Als FLC CGIL bekräftigen wir, dass auf nationaler Ebene die Zuständigkeit für die Finanzierung der Unilehrgänge bei den beiden zuständigen Ministerien –  MIM (Ministero dell' Istruzione del Merito) und MUR (Ministero dell' Università e della Ricerca) liegt.

Auf lokaler Ebene liegt sie bei der Autonomen Provinz Bozen.