Ordentlicher Urlaub 2020

Ordentlicher Urlaub 2020

In einem gemeinsamen Schreiben teilen die vier Schulgewerkschaften mit, dass die Bestimmungen, welche das Recht auf Urlaub regeln, in keinster Weise aufgrund des Notstandes Covid-19 verändert wurden. Weder der Staat noch das Land haben Maßnahmen ergriffen, welche Einschränkungen vorsehen. Der Urlaub wird weiterhin in Zeiten beansprucht, in denen keine Unterrichtstätigkeit stattfindet. Zum Schreiben geht's hier.