Ladinische Schule: Eintragung in die Schul- und Landesranglisten 2024/25

Ladinische Schule: Eintragung in die Schul- und Landesranglisten 2024/25

Mit Rundschreiben vom 30.11.2023 hat die ladinische Bildungsdirektion mitgeteilt, dass die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt innerhalb der Verfallsfrist 22. Dezember 2023, 12:00 Uhr in einer einzigen PDF-Datei mittels E-mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@provinz.bz.it , oder mittels PEC-Mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it oder in Papierform per Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung, Bindergasse 29, 39100 Bozen zu schicken sind.

Die Ansuchen um Auflösung der Vorbehalte müssen innerhalb 23. Mai 2024 in der Landesdirektion einlangen.

Rundschreiben, Formulare und Beschlüsse der Landesregierung hier.