Freier Eintritt in staatliche Museen, archeologische Stätten und Denkmäler

Freier Eintritt in staatliche Museen, archeologische Stätten und Denkmäler

Wir erinnern das Lehrpersonal mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen daran, dass sie Anrecht auf freien Eintritt in alle kulturellen Stätten staatlicher Art haben (Museen, Denkmäler, Kunstgallerien, archeologische Stätten...). Es genügt beim Kauf des Tickets einen Ausweis und das ministerielle Antragsformular vorzuweisen. Dieses muss von der Lehrperson ausgefüllt, von der SFK unterschrieben und von der Schule protokolliert sein.