Endlich „IT-Bonus“

Endlich „IT-Bonus“

Das lang erwartete Rundschreiben zum Thema „IT-Bonus“ ist endlich erschienen. Erst am 2. November hat die Landesregierung den Beschluss zur Durchführung des Landesgesetzes vom 19. August 2021 verabschiedet.

Es handelt sich um eine einmalige Rückerstattung der Ausgaben für die Anschaffung von IT-Ausstattung, nachdem unser Vorschlag, auch in Südtirol eine „carta docente“ wie im übrigen Staatsgebiet einzuführen, nicht angenommen wurde.

Anrecht auf den „Bonus“ hat das Lehr- und Erziehungspersonal der Grund-, Mittel-, und Oberschulen mit staatlichem Charakter, der Kindergärten, der Musikschulen, der Landesberufsschulen und der Berufsbildung, die MitarbeiterInnen für Integration und die SozialpädagogInnen.

Das Höchstausmaß der Rückerstattung beträgt 520 Euro; sie steht jenem Personal zu, das ab 5. März 2020 für mindestens drei Monate im Dienst war, und zwar für Rechnungen im Zeitraum vom 5. März 2020 bis 15. November 2021.

Der Antrag zur Rückerstattung dieser Kosten muss bis spätestens 16. November 2021 über den Online-Dienst gestellt werden, der über folgenden Link zugänglich ist:

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/it-bonus.asp oder https://provinzia.bz.it/formaziun-lingac/scora-ladina/de/mitteilungen-ladinische-schule.asp?news_action=4&news_article_id=660886 oder https://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/scuola-italiana/news.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=660875&news_action=4&news_article_id=660875 (Der Link wird voraussichtlich ab dem 4. November freigeschaltet).

Anspruchsberechtigte, die keinen Zugang zum oben genannten Online-Dienst haben, stellen den Antrag mit einer eigenen Gesuchsvorlage, die auf unserer Homepage veröffentlicht wird. Der unterzeichnete Antrag ist zusammen mit der Kopie des Personalausweises und den Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei telematisch an das zuständige Landesamt zu übermitteln.

Für die Rückerstattung wurden 6 Millionen Euro aus dem Haushalt 2021 zugewiesen. Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, wird eine Rangordnung erstellt. Vorrang hat dabei im Dienst stehendes oder aus dem Dienst geschiedenes Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder mit befristetem Arbeitsvertrag und Eignung bzw. Lehrbefähigung.

Anträge für einen Gesamtbetrag von weniger als 50,00 Euro werden nicht berücksichtigt.

Die Rückerstattung betrifft den Ankauf von Desktop- und tragbaren PC-Geräten, Tablets, Smartphones; Peripheriegeräten (wie Monitore, Drucker, Scanner, Kopfhörer, Tastaturen, Webcams), Speichermedien, Netzwerkgeräte für Breitenbandverbindungen, Software für didaktische Zwecke.

Beschluss der Landesregierung, Rundschreiben und Formulare hier.