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Ruhestand - Dienstaustritt zum 1.09.2016

Die Gesuche um Dienstaustritt mit Wirkung ab 1.09.2016 müssen innerhalb 22. Jänner 2016 bei der jeweiligen Schuldirektion eingereicht werden. Es betrifft die Anträge um Dienstaustritt ohne Pensionsanspruch, mit Pensionsanspruch, bzw. mit Pensionsanspruch und gleichzeitiger Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension), sowie den Antrag um Dienstverlängerung. Im Themenbereich Pension finden Sie die Unterlagen (Rundschreiben, Gesuche etc).