Versetzungen/Übertritte
Die Gesuche um Versetzung bzw. Übertritte in die italienischen Schulen innerhalb der Provinz Bozen und in die Provinz Trient müssen innerhalb 23. April eingereicht werden. Siehe Unterlagen
Die Gesuche um Versetzung bzw. Übertritte in die italienischen Schulen innerhalb der Provinz Bozen und in die Provinz Trient müssen innerhalb 23. April eingereicht werden. Siehe Unterlagen
Die Gesuche um Versetzung/Übertritt in Schulen ander Provinzen als Bozen oder Trient müssen innerhalb 30. Mai 2016 eingereicht werden. (istanze online)
Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag können um Verwendung bzw. provisorische Zuweisung für das Schuljahr 2016/17 innerhalt 3. Mai 2016 ansuchen. Der Termin gilt auch für Lehrpersonen der deutschen Schulen, die um Maßnahmen für ein Jahr in den ladinischen Schulen ansuchen möchten. Details
Die Gesuche müssen innerhalb 22. April 2016 in der Direktion der Schule abgegeben werden. Für weitere Informationen siehe Rundschreiben des Schulamtes.
Der Termin für die Einreichung der Gesuche um Verwendung und provisorischen Zuweisung ist auf den 11. April festgelegt. Es geht dabei um die Maßnahmen für ein Jahr. Der Termin gilt auch für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schule, sofern sie um provisorische Zuweisung oder Verwendung in eine deutsche Schule ansuchen. Die Termine in die italienischen und ladinischen Schulen und jene außerhalb des Landes werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Am 15. März in Bozen - in der WFO "Kunter" Guntschnastr. "
Uhrzeit: 8-10
Am 17. März in Meran - Realgymnasium Meran Schulzentrum Karl-Wolfstr. 36 -
Uhrzeit : 8 - 10
Das deutsche Schulamt hat den Termin für die Einreichung der Gesuche um Beantratung der Teilzeit, Änderung des Teilzeitausmaßes, Gewährung der besonderen Teilzeit, Sabbatjahr und Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestandsregelung). Die Gesuche sind bei der zuständigen Schuldirektion innerhalb 31. März 2016 einzureichen. Siehe Rundschreiben des Schulamtes.