In den letzten drei Schuljahren vor Erreichung der Voraussetzungen für die Frühpension oder Altersrente, kann das Lehrpersonal mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag um eine Reduzierung der Unterrichtszeit beantragen. Das Gesuch um Reduzierung muss gleichzeitig mit dem Gesuch um die Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Dem Gesuch um Dienstaustritt muss die Aufstellung des Pensionsamtes über das Pensionsalter beigefügt werden.
In der Regel beträgt die Reduzierung 25 % der Unterrichtszeit.
Die Verwendungsmöglichkeit für die restliche Arbeitszeit wird mit der Schulführung vereinbart.
Achtung: bei „Verwaltungsarbeit“ wird der Schlüssel 1 Unterrichtsstunde = 1,9 Verwaltungsstunden angewandt.
Siehe Landeskollektivvertrag Art. 15