Mehrere Lehrpersonen melden uns eine verspätetet oder fehlende Ausstellung des QR-Codes für den Green Pass nach erfolgtem Abstrich mit negativem Ergebnis.
Auf der offiziellen Seite des Gesundheitsministeriums https://www.dgc.gov.it/web/ findet sich im unteren Bereich die Mitteilung , dass eine Bestätigung über Impfung , Genesung oder negativem Test innerhalb der letzten 48 Stunden, ausgestellt vom Sanitätsbetrieb, einer Apotheke, einem Testlabor, dem Haus-oder Kinderarzt/der Haus-oder Kinderärztin, der Gültigkeit des Grünen Passes entsprechen.
Italienischer Text im Original:
“Le documentazioni rilasciate da strutture sanitarie, farmacie, laboratori di analisi, medici di medicina generale e pediatri di libera scelta che attestano l’avvenuta vaccinazione, la guarigione dall’infezione o l'esito negativo di un test molecolare o antigenico effettuato nelle 48 ore antecedenti hanno analoga validità della Certificazione verde Covid 19.”
Dieselbe Nachricht ist auch in der Webseite des Südtiroler Zivilschutzes erschienen (s. „Häufig gestellte Fragen“): https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/digitales-c...
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„Ich habe einen Antigentest gemacht und habe aber keinen Greenpass erhalten. Kann ich trotzdem die Aktivitäten (Theater, Kino, Museum, Schule, Sport, usw.), wo ein Greenpass erforderlich ist, ausüben und kann ich trotzdem in Restaurants gehen?
Ja, wer nach dem erfolgten Antigentest keinen Greenpass erhalten hat, kann die Bestätigung, die er von der offiziellen Teststelle erhalten hat, verwenden. Diese Bestätigung ist dem Greenpass vorerst gleichgestellt.“
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 08.09.2021
Daraus ergibt sich, dass Lehrer:innen mit negativem Testergebnis den Dienst antreten können.