Wöchentliche Unterrichtszeit für die im Schulkalender vorgesehenen Unterrichtstage:
Der Unterrichtsstundenplan an den Grundschulen umfasst wöchentlich 22 Stunden, einschließlich des Mensadienstes und der Aufsicht der Schüler und Schülerinnen. Die Unterrichtsverpflichtung kann um maximal 2 weitere Stunden (Überstunden) erhöht werden. Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan der Zweitsprachenlehrer/innen und der Religionslehrer/innen beträgt 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter dem wöchentlichen Unterrichtsstundenplan liegt, werden die restlichen Stunden (sogenannte Auffüllstunden) entweder für zusätzliche Unterrichtstätigkeit oder für gelegentliche Supplenzen verwendet. (laut Art. 6 Absatz 2,3)
Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit).