Die Italienische Bildungsdirektion hat die Termine für die Gesuche um provisorische Zuweisung und Verwendung für italienische Schulen in Südtirol veröffentlicht:
von 16. Juli bis 25. Juli 2025 (Verfallsfrist).
Dieser Termin gilt auch für Stammrollenleher:innen der anderen Bildungsdirektionen und aus anderen Provinzen, die um Verwendung und provisorische Zuweisung an der Italienischen Schule in Südtirol ansuchen (Geltende Rechtsquellen sind der ergänzende NKV vom 10.7.2025 und der dezentrierte Landeskollektivvertrag zur jährlichen Mobilität für den Deeijahreszeitraum 2025/26, 2026/27, 2027/28.
Die Gesuche für Verwendungen und provisorische Zuweisungen müssen in der Regel im eigens dafür eingerichteten Portal des MInisteriums für Unterricht und Verdienst ausgefüllt und hochgeladen werden: POLIS - Istanze OnLine - MI (istruzione.it). Dafür können ausschließlich vorher aktivierte Zugänge per SPID/CIE verwendet werden.
Dort kann man folgende Formulare für die Gesuche um Verwendung und provisorische Zuweisung in die Grund-, Mittel- und Oberschulen wählen:
- Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole primarie di Bolzano
- Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole secondarie di I grado di Bolzano
- Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole secondarie di II grado di Bolzano,
Ausnahme: Gesuche in Papierform (die entsprechenden Formulare findet man auf der Webseite des Ministeriums für Bildung und Verdienst bzw, auf der Webseite des talienischen Schulamtes) müssen von
- Religionslehrpersonen der Grund- Mittel- und Oberschule;
- Lehrpersonen der Wettbewerbsklasse A023/ter;
- Lehrpersonen aus anderen Provinzen, die unter Art.1, Abs. 14, 15 und 16 des ergänzenden NKV vom 10. Juli 2025 fallen,
gestellt werden.
Die Gesuche in Papierform müssen von den Antragsteller:innen direkt beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden, und zwar:
- entweder an die E-Mail-Adresse organici@provincia.bz.it (eingescannt im pdf/A-Format mit handschriftlicher Unterschrift und mit einer Kopie eines Lichtbildausweises),
- oder von der PEC-Adresse der betreffenden Lehrperson an die PEC-Adresse organici@pec.prov.bz.it (eingescannt im pdf/A-Format mit handschriftlicher Unterschrift).
Über die Formulare, die den Anträgen beizufügen sind, sowie über die geltenden Antragsbeschränkungen und über die vorgesehenen Ausnahmen empfehlen wir, das Rundschreiben des italienischen Schulamtes vom 16.7.2025 und die Ministerialmitteilung vom 11.7.2025 durchzulesen.
Die Gesuche können bis zum 1. August 2025 durch Mitteilung an eine der beiden oben genannten Adressen zurückgezogen werden.