Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte der Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag an die Schulen italienischer Sprache Südtirols und die Schulen anderer Provinzen ist der 25. März 2025 (Widerrufe sind bis zum 17. April 2025 möglich).
Ausnahme:
Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, können vom 21. März bis 17. April 2025 eine Versetzung in andere bzw. von anderen Provinzen beantragen (Widerrufe sind bis zum 22. Mai möglich)
Die Ansuchen müssen
- über die Webseite:POLIS - Istanze OnLine - MI (istruzione.it) gestellt werden.
Ausnahmen:
- Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die innerhalb der Provinz um Mobilität ansuchen, stellen diese Ansuchen mit einem eingescannten Dokument, das auch eine Kopie der Identitätskarte beinhaltet im PDF/A – Format an folgende Adresse: organici@provincia.bz.it .
- Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die um Mobilität zwischen den Provinzen ansuchen, stellen die Anträge an die Schulführungskraft ihres Dienstsitzes in Papierform.
- Überzählige Lehrpersonen, die Anweisungen dazu nach dem 25. März 2025 erhalten werden.
Kein Ansuchen um Mobilität für das Schuljahr 2025/26 dürfen die LP stellen, die im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/25 auf freiwilligen Antrag hin, eine ausgewählte Schule erhalten haben.
Ausnahmen:
- Eltern deren Kinder noch keine 16 Jahre alt sind
- Die Personen, auf die die Art. 21 und 33, Abs. 3, 5, und 6 des Gesetzes 104/1992 anwendbar sind;
- LP, die Kinder von einem Elternteil sind, das mindestens 65 Jahre alt ist
- Genaueres und weitere Ausnahmen: siehe Mitteilung in italienischer Sprache.
Die im laufenden Schuljahr in die Stammrolle aufgenommenen Lehrpersonen suchen um Versetzung innerhalb der Provinz an, um einen festen Dienstsitz zu erhalten (ausgenommen: Lehrpersonen der Wettbewerbsklasse A023ter), sie können jedoch nicht an der Mobilität zwischen den Provinzen teilnehmen.
LP des Landeszusatzstellenplans können um Versetzung, nicht jedoch um Übertritt ansuchen.
Wer im Rahmen der derzeitigen Mobilitätsmaßnahmen eine Schule zugewiesen bekommt, die in den Präferenzen erhalten ist, ist für die nächsten drei Jahre an die zugewiesene Schulstelle gebunden - mit den obengenannten Ausnahmen.
Genauere Informationen und Details zu den Formularen für das Ansuchen und den Wiederruf findet man im Rundschreiben der italienischen Bildungsdirektion vom 10.3.2025 ,im Rundschreiben der deutschen Bildungsdirektion von demselben Tag, in den Verordnungen des Unterrichtsministeriums Nr. 37/2025 (für ReligionsLP) und Nr. 36/2025 (für alle anderen LP).
Rechtsquellen und Formulare:
Landesrundschreiben, Ministerialverordnungen und Kollektivverträge, Gebrauchsanweisungen zur Webseite und offizielle Verzeichnisse der öffentlichen Schulen und der katholischen Diözesen: hier
Faksimile der Online-Formulare in der Webseite Istanze OnLine: hier
Erklärungsformulare des italienischen Schulamtes (für LP der italienischen Schule in Südtirol); hier
Erklärungsformulare des Unterrichtsministeriums (für LP anderer Provinzen): hier
Papierformulare für Bewegungen der Religionslehrpersonen in andere Diözesen: hier.
Wichtig für die LP für Deutsch als Zweitsprache: Das Ministerialdekret Nr. 255/2023 gibt den Lehrpersonen für Deutsch als Zweite Sprache in der italienischen Schule (allerdings nur für die alten Wettbewerbsklassen A-96 und A-97) die Möglichkeit, in den anderen Provinzen Italiens Deutsch als Fremdsprache (neue Wettbewerbsklasse A-22) zu unterrichten.