Ladinische Schule: Versetzungen und Übertritte 2025/26

Ladinische Schule: Versetzungen und Übertritte 2025/26

Bis zum 24. Februar 2025 können Lehrpersonen imit unbefristetem Arbeitsvertrag um Versetzung oder Übertritt im Rahmen der ladinischen Schulen ansuchen. Die Gesuche können bis zum 28. Februar 2025 zurückgezogen werden.

Voraussetzungen: Zweisprachigkeitsprüfung, Ladinischprüfung der Landesdirektion. Dem Gesuch muss ein Dienstzeugnis beigefügt werden. 

Lehrpersonen, die am 01.09.2024 in die Stammrolle aufgenommen wurden, müssen um Versetzung ansuchen, damit sie einen definitiven Dienstsitz erhalten. Suchen diese Lehrpersonen nicht um Versetzung an, so wird ihnen von Amts wegen ein Dienstsitz zugewiesen.

Rundschreiben, Gesuchsformulare und dezentrierter Kollektivvertrag hier.