Termin festgelegt für Gesuch um Pensionierung (Neuregelung in gewissen Fällen) und Dienstaustritt

Termin festgelegt für Gesuch um Pensionierung (Neuregelung in gewissen Fällen) und Dienstaustritt

Das Ministerium für Bildung und Verdienst hat mit dem Vermerk Nr. 25316 vom 31.01.2025 die Frist für die Einreichung der Anträge um Dienstaustritt mit Pensionsanspruch mit Wirkung ab 1. September 2025  auf den 28. Februar 2025 festgelegt.

Folgende Gesuche können gestellt werden: 

  • „Option für Frauen, die an subjektive Voraussetzungen gebunden ist“ 
  • „Flexibler Frühpension – Quote 103“

 

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Pensionierung von Amts wegen für LP, die die Altersgrenze von 65 Jahren innerhalb vom 31.08.2025 erreichen und gleichzeitig auch eine Dienstzeit von 41 Jahre und 10 Monate (weibliche Lehrpersonen) oder 42 Jahre und 10 Monate (männliche Lehrpersonen) aufgehoben. Diese LP müssen also ein Gesuch stellen.

Somit können auch folgende Gesuche bis zum 28.2.2025 gestellt werden:

  • Lehrpersonen, die die Altersgrenze von 65 Jahren und die erforderliche Dienstzeit erreicht haben, da sie nicht mehr von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden.
  • Widerruf des im Oktober 2024 eingereichten Gesuchs um Dienstaustritt

Hier der Vermerk des Ministeriums, die Formulare für die Gesuche um Dienstaustritt und Widerruf des in Oktober gestellte Antrags auf Dienstaustritts und die Rundschreiben der Bildungsdirektionen.