Mit dem Inkrafttreten des III.Teilvertrages am 9. Janaur 2025 wird die Zweisprachigkeitszulage für das Niveau A1, B1, B2 unabhängig vom Studientitel anerkannt und die Deutsche Bidungsdirektion hat die Gesuche angepasst und am 20.01.2025 ein Rundschreiben veröffentlicht.
Dieses Recht wird nun auf Antrag allen zuerkannt, ab dem Moment des Dienstantrittes bzw. ab Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises inerhalb des Fünfjahreszeitraums.
Wir hoffen, dass die Italienische Bildungsdirektion und - für einzelne Sonderfälle - auch die Ladinische Bildungsdirektion diesem Beispiel folgen werden.
Hier das Rundschreiben und die neuen Gesuche