Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt in die ladinischen Schulen ansuchen.
Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche ist: 23. Februar 2024 (Verfallsfrist).
Der Zweisprachigkeitnachweis und die Ladinischprüfung der Landesdirektion sind erforderlich.
Die Gesuche müssen bei der Landesdirektion mit Unterschrift der Schulführungskraft eingereicht werden. Dem Gesuch muss ein Dienstzeugnis beigefügt werden.
Lehrpersonen, die am 01.09.2023 in die Stammrolle der ladinischen Schulen aufgenommen wurden, müssen um Versetzung ansuchen, damit sie einen definitiven Dienstsitz erhalten. Suchen diese Lehrpersonen nicht um Versetzung an, so wird ihnen von Amts wegen ein Dienstsitz zugewiesen.
Die Lehrpersonen können bis zum 28. Februar 2024 die Gesuche zurückziehen.
Die Veröffentlichung der Versetzungen und Übertritte erfolgt voraussichtlich in März 2024.
Rundschreiben, Kollektivvertrag und Gesuchsvorlagen hier.