Die Deutsche Bildungsdirektion hat am 02.Mai 2022 eine Mitteilung zu den Sondersituationen in Bezug auf die mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit veröffentlicht.
Im Wesentlichen geht es darum, dass in Übereinkunft mit den Bestimmungen des Fürsorgeinstitutes NISF (INPS) das letzte Jahr des Zwei-oder Fünfjahreszeitraumes nicht als letztes Jahr vor dem Ruhestand als Ruhejahr in Anspruch genommen werden kann.
Diese Bestimmung hat Gültigkeit für alle Lehrpersonen.
Mitteilung hier: