Da der gesamtstaatliche Kollektivvertrag (GSKV) vom 19.04.2018 neue Bestimmungen zu den Gewerkschaftsbeziehungen und der Errichtung der EGV enthält, ist es sinnvoll den dezentralen Landeskollektivvertrag an diese Bestimmungen anzupassen, bevor eine Neuwahl der EGV erfolgt. Daher wurde beschlossen, dass die 2016 gewählten einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen bis zur Neuwahl im Amt bleiben, in jedem Fall aber nicht über das Schuljahr 2020-2021 hinaus. Das offizielle Dokument findet ihr hier.