Am 7. Februar 2018 wurden im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol die Dekrete der drei Schulamtsleiter/in mit der Ausschreibung der Wettbewerbesverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den Grund- Mittel- und Oberschulen des Landes veröffentlich. Für die deutsche Schule werden insgesamt 25 Stellen, für die Schulen der ladinischen Ortschaften 5 Stellen und für die italienischen Schulen 6 Stellen ausgeschrieben. Es können sich Lehrpersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, einem Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahre effektiven Unterrichtsdienst für die Teilnahme bewerben. Der Zweisprachigkeitsnachweis A ist für die Zulassung zum Wettbewerb zwar keine Voraussetzung, doch ist der Zweisprachigkeitsnachweis beim Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages als Schulführungskraft notwendig. Die Kenntnis einer ausgewählten Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) wird während der Wettbewerbsprüfungen festgestellt. Das Wettbewerbsverfahren sieht eine schriftliche und mündliche Prüfung für die Zulassung zum Ausbildungslehrgang mit Praktikum vor. Der Ausbildungslehrgang und das Praktikum umfassen einen Zeitraum von 10 Monaten ab August 2018 und haben ein Ausmaß von 250 Stunden. Am Ende des Praktikums legen die Bewerber und Bewerberinnen eine Abschlussprüfung ab, wobei die erworbenen Kompetenzen, die professionelle Haltung und die persönlichen Entwicklungsschritte thematisiert und reflektiert werden. Das Portfolio dient dabei dlas Grundlage . Diese Abschlussprüfung findet in Form eines Kolloquiiums statt.
Die Gesuche für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren sind innerhalb 12 Uhr des 9. März einzureichen. Die Gesuche können auch in digitaler Form eingereicht werden. Alle Details finden Sie in den Dekreten der Schulamtsleiter/innen.