Gehaltsabzug 2,5 % Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99

Gehaltsabzug 2,5 % Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99

Im Jahr 2015 haben die Gewerkschaften die Lehrpersonen gebeten, einen eingeschriebenen Mahnbrief (diffida) an das Land zu schicken um die Streichung des Gehaltsabzugs von 2,5% (im Lohnstreifen mit Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99 gekennzeichnet) zu fordern. Dieser Gehaltsabzug wird von allen öffentlichen Verwaltungen und auch vom Land Südtirol getätigt.
In der Zwischenzeit hat das Gericht in Perugia die Entscheidung  über die Gesetzmäßigkeit des Gehaltsabzugs von 2,5 %  an das Verfassungsgericht verwiesen.  Die GBW-FLC/AGB-CGIL möchte nun zunächst das Urteil des Verfassungsgerichts zum Gehaltsabzug abwarten, bevor ein Rekurs am Arbeitsgericht eingereicht wird. 

Bezüglich der beanstandeten, unrechtmäßigen Bemessungsgrundlage des Abzuges seitens des Gehaltsamts, warten wir noch auf eine Antwort.