Ab 11. September 2017 gelten neue Bestimmungen für den vorzeitigen Mutterschaftsurlaub, während der Schwangerschaft, aufgrund von Komplikationen.
Eine Meldung an das Arbeitsinspektorat ist nicht mehr notwendig. Es gelten folgende Neuregelungen:
- Im Falle eines Gynäkologen des Sanitätsbetriebes leitet dieser nach der Visite die Bestätigung schwerer Komplikationen sowie das Gesuch um vorzeitigen Mutterschaftsurlaub direkt an die Ärztliche Direktion des Krankenhauses Bozen weiter. Die Direktion übermittelt dann zwei Originale an die Arbeitnehmerin und ein weiteres Original an den Arbeitgeber.
- Wird die ärztliche Bestätigung von einem freiberuflichen Gynäkologen ausgestellt, muss diese von einem Gynäkologen des öffentlichen Dienstes bestätigt werden. Dazu muss sich die Arbeitnehmerin mit der Ärztlichen Direktion des Krankenhauses Bozen in Verbindung setzen.
Ärztliche Direktion des Krankenhauses Bozen
Lorenz Böhler Str, 5 -39100 Bozen
E-Mail: dirmed.bz@sabes.it
Telefon 0471 908206 -908504
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 16:00 Uhr
Siehe dazu Infoblatt im Bereich Dokumente.