Mit einem Rundschreiben haben die Schulamtsleiter bzw. die Schulamtsleiterin im Juni mitgeteilt, dass der Kassationsgerichtshof den Rekurs der Autonomen Provinz Bozen gegen das Urteil der Oberlandesgerichts Trient vom Oktober 2010 zurückgewiesen hat. Somit wird die Unrechtmäßigkeit der Gehaltsabzüge für nicht angereifte Urlaubstage - laut dem Urteil des Oberlandesgerichts - endgültig bestätigt. Leider enthält das Rundschreiben wieder Hinweise, die zu Unsicherheiten führen. Die Gewerkschaften haben schon protestiert. Bitte lesen Sie unsere Mitteilung. Hier die weiteren Unterlagen wie Rundschreiben, Protestbrief und Urteile.