Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Landesregierung und berät diese in Fragen der Bereichen Kindergärten und Schulen staatlicher Art. Die Zusammensetzung auf Aufgaben des Landesschulrates sind im Landesgesetz Nr. 24/1996 geregelt.
Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Landesregierung und berät diese in Fragen der Bereichen Kindergärten und Schulen staatlicher Art. Die Zusammensetzung auf Aufgaben des Landesschulrates sind im Landesgesetz Nr. 24/1996 geregelt.