Die CGIL (AGB-CGIL) hat in den vergangenen Jahren stets gegen Gesetze und Bestimmungen, die den Arbeitsmarkt deregulieren und Rechte der arbeitenden Personen abgeschafft haben, mobil gemacht und sich für die Rechtssicherheit der ArbeitnehmerInnen eingesetzt. Aus diesem Grund wurde von Rechtsexperten ein neues Arbeiterstatut ausgearbeitet: die „Charta der universellen Rechte der erwerbstätigen Menschen“. Die Arbeitswelt muss wieder geeint und die Kollektivverhandlungen müssen wieder gestärkt werden. Benötigt wird ein Grundstock von grundlegenden Rechten, die für jegliche Form von Erwerbstätigkeit gelten. Mit diesem Entwurf zu einem neuen Arbeiterstatut rücken die Themen Arbeit und Rechte wieder in den Mittelpunkt. Rechte, Demokratie, Vertragsverhandlungen sind Prinzipien, die in der Verfassung verankert sind und dort finden wir auch den Ursprung der Demokratie am Arbeitsplatz und der gewerkschaftlichen Freiheit Diese Prinzipien haben den Text des Gesetzentwurfes inspiriert, der mit Hilfe eines Volksbegehrens eingebracht werden soll und der den Mitgliedern der CGIL-AGB zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Gesetzesvorschlag soll eine Gelegenheit bieten, sich mit allen Beschäftigten auseinanderzusetzen. Die Mitglieder werden ersucht, dem nationalen Vorstand das außerordentliche Mandat zu erteilen, diesen Gesetzesvorschlag durch Referenden voranzubringen.
Der Gesamttext der Charta in italienischer Sprache ist auf der Homepage der gesamtstaatlichen CGIL unter http://www.cgil.it/News/PrimoPiano.aspx?ID=23589 zu finden. Im Bereich Dokumente auf dieser Seite (siehe unten) können die Zusammenfassung in deutscher Sprache und der zweisprachige Stimmzettel heruntergeladen werden.
Wir bitten alle Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen und den Stimmzettel auszufüllen. Der ausgefüllte Stimmzettel kann entweder direkt bei uns abgegeben werden oder mittels E-Mail als Scan gesendet werden. Die Umfrage endet Mitte März.
Wir hoffen, dass viele Mitglieder sich an der Abstimmung beteiligen, und bedanken uns für die Mitarbeit.