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Dt. Schule: Nachträgliche Zuweisungen 2020/21

Mit dem Rundschreiben Nr. 36/2020 teilt die Bildungsdirektion mit, dass Ende Juli zwecks Aufrechterhaltung der didaktischen Kontinuität von Amts wegen nachträgliche Zuweisungen und Verwendungen vorgenommen werden. Nach Durchführung dieser Maßnahmen können neue Stellen frei werden. Lehrpersonen, die eine Stelle erhalten haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, können deshalb innerhalb 15. Juli 2020 einen Antrag auf nachträgliche provisorische Zuweisung stellen.

Ital. Schule: Verwendungen und provisorische Zuweisungen 2020/21

Die Ansuchen um Verwendung oder provisorische Zuweisung für das Schuljahr 2020/21 können von Lehrpersonen mit unbefristeten Arbeitsvertrag vom 03 Juli 2020 (9.30 Uhr) bis zum 14. Juli 2020 auf dem Online Portal "instanze online" gestellt werden. Lehrpersonen, die Katholische Religion oder Musikinstrument an der Oberschule unterrichten müssen die Ansuchen in Papierform innerhalb 14. Juli 16.00 Uhr stellen. Hier das Rundschreiben und die Gesuchsvorlagen.

Landes-und Schulranglisten 2020/21: Verlängerung Frist für Lehrpersonen Zweiter Sprache

Mit dem Rundschreiben 29/2020 wird bekannt gegeben, dass die Frist für die Einreichung der Ansuchen um Auflösung des Vorbehaltes für die Erlangung des vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweises oder der gleichgestellten Bescheinigung für die Lehrpersonen für den Unterricht der Zweiten Sprache auf Freitag, den 12. Juni 2020, 10.00 Uhr, verlängert wird. Es handelt sich um eine Verfallsfrist.