Direkt zum Inhalt

Vorruhestandsregelung

25.02.2015
In den letzten drei Schuljahren vor Erreichung der Voraussetzungen für die Frühpension oder Altersrente, kann das Lehrpersonal mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag um eine Reduzierung der Unterrichtszeit beantragen. Das Gesuch um Reduzierung muss gleichzeitig mit dem Gesuch um die Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Dem Gesuch um Dienstaustritt muss die Aufstellung des Pensionsamtes über das Pensionsalter beigefügt werden. In der Regel beträgt die Reduzierung 25 % der Unterrichtszeit.

Teilzeitarbeit Urlaub und Tabellen der Prozentsätze

25.02.2015
Der ordentliche Urlaub wird im Verhältnis zur Teilzeit berechnet. Hat die Lehrperson ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit Stundenverteilung auf vier Tage in der Woche, so sind die Urlaubstage verhältnismäßig festzulegen (22:6=x:4), d.h. die 22 Urlaubstage (bei einem Vollzeitdienstverhältnis) ergeben 14,66 Urlaubstage. ( 5-Tage Woche = 2,5 Tage Urlaub im Monat= 30 Tage im Jahr bei Vollzeit) Die Teilzeitbeschäftigung an einer Schule kann bis zu 25 Prozent des Plansolls ausmachen.

LKV 2013

04.02.2015
Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher und Erzieherinnen an Grund- Mittel und Oberschulen unterzeichnet am 13.06.2013