Neuerungen Teilzeit - Sabbathjahr / Reduzierung Unterricht Vorruhestand
Mit dem Rundschreiben Nr. 8/2017 hat das deutsche Schulamt die Umsetzung der Dreijährigkeit laut Beschluss 1323/2016 der Teilzeitanträge bestätigt. Dies bedeutet, dass innerhalb 12. April 2017 alle Lehrpersonen, die weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten, oder neu ansuchen, ein Gesuch einreichen müssen. Das Teilzeitverhältnis gilt für 3 Jahre von 2017/18 bis 2019/20. Der Dreijahreszeitraum beginnt mit dem nächsten Schuljahr, doch kann auch im nächsten Jahr um Teilzeit angesucht werden, in diesem Fall für zwei Jahre. Im letzten Jahr des Dreijahreszeitraums gilt der Antrag um Teilzeit für 1 Jahr. Bei schwerwiegenden Gründen ist eine Rückkehr in Vollzeit möglich. Im Rundschreiben sind weitere Details angegeben.
Die Anträge um besondere Teilzeit (Sabbatjahr 50% + 50%), sowie um die mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit (Sabbathjahr) müssen ebenso innerhalb 12. April 2017 eingereicht werden. Neu ist, dass Lehrpersonen in einem Teilzeitverhältnis auch um die mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit ansuchen können.
Die Reduzierung der Unterrichtszeit kann von Lehrpersonen beansprucht werden, die in den nächsten 3 Schuljahren den Pensionsanspruch anreifen.
Der Antrag um Teilzeitwartestand (Hälfte Dienst, Hälfte Wartestand, aber Sozailbeiträge zu 100 % - laut Art. 31 LKV Wartestand für Personal mit Kindern) muss bis spätestens 1. August 2017 eingereicht werden. Für Lehrpersonen, die im August einen unbefristeten Auftrag erhalten, ist der Antrag unmittelbar nach der Stellenwahl einzureichen.
Die Gesuche um Teilzeit, besondere Teilzeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) müssen in der eigenen Schuldirektion eingereicht werden.
Das Rundschreiben und die Antragsformulare findet ihr hier.