Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, Änderung des Zulassungstitels und Eintragung mit Vorbehalt in den ladinischen Schulen.
Gesuche sind bis zum 26. Februar 2021, innerhalb 12:00 Uhr einzureichen, entweder:
1. in der Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen, Bindergasse 29, 39100 Bozen mit Einschreibebrief mit Rückantwort (es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels), oder
2. mittels E-Mail ( Intendenza-Ladina@provinzia.bz.it oder PEC culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it ). Wer das Ansuchen mittels E-mail schicken will, muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung gemäß Artikel 18 des D LH 17/2015 beachten. Das Ansuchen, die Anlagen und die Kopie des Personalausweises müssen in einer einzigen PDF-Datei eingereicht werden.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt, aber diese voraussichtlich innerhalb der Frist erlangt, welche die Landesdirektorin für die Auflösung des Vorbehalts für das Schuljahr 2021/2022 festlegt, kann sich mit Vorbehalt in die Landes- und Schulranglisten eintragen lassen. Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 10. Mai 2021 (Verfallfrist) in der Landesdirektion einlangen.
Die vorläufigen Landesranglisten und die Schulranglisten werden voraussichtlich Ende April 2021 an der Anschlagtafel sowie auf der Homepage der Landesdirektion veröffentlicht.
Die Landes- und Schulranglisten werden Ende Mai 2021 endgültig genehmigt.
Beschluss, Gesetz und Formulare hier.