Lehrpersonen, die ihren Dienstsitz außerhalb ihres Wohnortes haben und für das Referendum am 22. und 23. März in ihre Heimatgemeinde fahren möchten, können folgende Möglichkeiten nutzen:
- einen der fünf Tage bezahlten Sonderurlaubs aus schwerwiegenden Gründen oder
- einzuholende Abwesenheiten aus persönlichen Gründen (maximal fünf Stunden pro Tag, im Rahmen von 36 Stunden pro Jahr).
Wir erinnern außerdem daran, dass es Ermäßigungen auf Bahn- und Flugtickets sowie auf Autobahngebühren gibt. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website der nationalen CGIL (auf Italienisch): https://www.cgil.it/referendum/referendum-giustizia-2026/referendum-22-e-23-marzo-2026-agevolazioni-tariffarie-per-i-viaggi-ferroviari-via-mare-autostradali-e-aerei-aore60uk und des Innenministeriums: https://www.interno.gov.it/it/notizie/agevolazioni-viaggio-occasione-referendum-22-e-23-marzo-2026