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Ladinische Schule: Versetzungen und Übertritte Schuljahr 2023/2024

30.01.2023

Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt ansuchen.

Die Gesuche müssen innerhalb 20. Februar 2023 bei der Landesdirektion eingereicht werden; der Widerruf  ist bis 28. Februar 2023 möglich.

Voraussetzungen: 

- Unterschrift der Schulführungskraft

- Zweisprachigkeitnachweis 

- Ladinischprüfung bei der Landesdirektion (Art.12, Absatz 6 des D.P.R. Nr. 89/1983) 

- Dienstzeugnis 

Lehrpersonen, die am 01.09.2022 in die Stammrolle aufgenommen wurden, müssen um Versetzung ansuchen, damit sie einen definitiven Dienstsitz erhalten. Suchen diese Lehrpersonen nicht um Versetzung an, so wird ihnen von Amts wegen ein Dienstsitz zugewiesen.

Die Veröffentlichung der Versetzungen und Übertritte erfolgt voraussichtlich in März 2023.

Rundschreiben und Gesuche hier
Dezentrierter Kollektivvertrag vom 17.1.2023 hier.