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Lad. Schule: Versetzungen und Übertritte 2021/22

19.01.2021

Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel- und Oberschulen können innerhalb 5. Februar 2021 um Übertritt und/oder Versetzung in den ladinischen Ortschaften ansuchen. Erforderlich dafür sind der Zweisprachigkeitsnachweis und die Ladinischprüfung bei der Landesdirektion. Dem Gesuche muss ein Dienstzeugnis beigefügt werden. Die Gesuche können bis zum 12. Februar zurückgezogen werden.
Lehrpersonen, die am 1. September 2020 in die Stammrolle aufgenommen wurden, müssen um Versetzung ansuchen. Suchen diese Lehrpersonen nicht um Versetzung an, so wird ihnen von Amts wegen ein Dienstsitz zugewiesen.
Die Veröffentlichung der Versetzungen und Übertritte erfolgt voraussichtlich im März 2021. Zur Mitteilung und den Gesuchsvorlagen hier.