Innerhalb 05. Mai 2020 müssen die Gesuche um Teilzeit, für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der Teilzeit) sowie für die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) bei der jeweiligen Schulführungskraft eingereicht werden.
Die Gesuche um Wartestand für das Lehrpersonal mit Kindern mit gleichzeitiger Option auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis müssen bis zum 1. August 2020 eingereicht werden.
Für das Rundschreiben und die Gesuchsvorlagen siehe hier.
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