Der dezentralisierte Landesvertrag über Verwendungen und provisorische Zuweisungen des Lehr- und Erziehungspersonals mit unbefristetem Arbeitsvertrag in den Schulen mit italienischer Unterrichtssprache der Provinz Bozen für das Triennium 2019/20, 2020/21, 2021/22 wurde am 28.06.2019, mit Abänderungen vom 26.06.2020, unterschrieben. Die Gesuche um Verwendung und provisorische Zuweisung müssen innerhalb 14. Juli 2020 gesendet werden. Widerrufe von Anträgen müssen bis zum 21. Juli 2020 in Papierform beim zuständigen Verwaltungsamt eingereicht werden. Siehe Rundschreiben und beigefügte Dokumente.
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